Bei einem großflächigen Ausfall von Bussen und Bahnen aufgrund eines Streiks gilt grundsätzlich, dass die Erziehungsberechtigten am Morgen entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder noch zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Falls Schülerinnen und Schüler aufgrund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel und in Ermangelung zumutbarer Alternativen nicht zum Unterricht kommen können, muss die Schule informiert werden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es aufgrund einer Streiksituation nicht möglich ist, Unterricht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden.