Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wir möchten Sie heute über die derzeit geltenden Reisebestimmungen und die daraus resultierenden Folgen informieren.
Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für viele europäische Staaten am 3. Juni 2020 aufgehoben. Seit dem 15. Juni gelten für die Mitgliedstaaten der EU, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein individuelle Reisehinweise. So entscheiden die Länder selbst über mögliche Einreiseverbote.
Für Reisen in andere Staaten ist die Reisewarnung vorerst bis einschließlich 1. August 2020 verlängert.
Gemäß der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Einreisende nach Rheinland-Pfalz, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (häusliche Quarantäne).
Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Homepage eine Liste von Staaten veröffentlicht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht (Risikogebiete z.B. Schweden, Serbien, Türkei und zahlreiche Bundesstaaten der USA). Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann unter folgender URL eingesehen werden:
https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete (das begleitende Merkblatt finden sie hier).
Aufgrund der fortlaufenden Prüfung der Bundesregierung, inwieweit Staaten als Risikogebiete einzustufen sind, kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste des Robert-Koch-Instituts kommen. Bitte prüfen Sie auch unmittelbar vor Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem dieser Gebiete aufgehalten haben.
Wir bitten Sie, Ihre Urlaubsreise unter Beachtung der obenstehenden Hinweise zu planen.
Sofern Sie also beabsichtigen in einem Risikogebiet Ihren Urlaub zu verbringen, achten Sie bitte ganz besonders auf eine geeignete zeitliche Planung, damit Ihr Kind zu Beginn des neuen Schuljahres die Schule besuchen kann. Sollte dies nicht möglich sein und die Quarantäne oder ein Teil der Quarantäne im neuen Schuljahr liegen, so informieren Sie bitte rechtzeitig die Schule Ihres Kindes.
Um zu vermeiden, dass sich das Virus in der Schule Ihres Kindes ausbreitet und eine Ausbreitung sogar zu einer Schulschließung führen kann, schicken Sie bitte Ihr Kind keinesfalls während der Zeit der häuslichen Quarantäne in die Schule.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und ihre Mithilfe.
Im Laufe der Woche wird das Schreiben auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter folgender URL auch in weiteren Sprachen zur Verfügung gestellt:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Raimund Leibold