Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe, dass Sie erholsame Ferientage hatten und gesund geblieben sind.
Die neusten Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie bedingen, dass ab Montag, 26.10.2020, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts besteht. Die Maskenpflicht gilt zunächst für 14 Tage.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt weitere Erläuterungen zur grundsätzlichen Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
„Für den Schulbereich ist die Pflicht zum Tragen einer MNB in § 12 Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO – derzeit in der 11. Fassung) in Verbindung mit dem Abschnitt II 1a) des geltenden Hygieneplans-Corona für die Schulen (derzeit in der 5. Fassung) geregelt. Es gilt der Grundsatz, dass das Tragen einer MNB auf dem Schulgelände verpflichtend ist. Ausnahmen davon finden sich in Abschnitt II 1, aa) bis ac). Eine dieser Ausnahmen ist, dass aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen (s. Abschnitt II; 1ac, 2. Spiegelstrich des Hygieneplans für die Schulen).“
Informationen bezüglich der Durchführung des Sportunterrichts erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils von ihren Fachlehrkräften.
Wir alle hoffen, dass wir gesund bleiben. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht ist eine Maßnahme, dies zu erreichen. Höchstes Ziel ist es im Moment, die Infektion einzudämmen. Dies gelingt uns nur als Gemeinschaft, indem wir die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Bisher war das Hygienekonzept am Gymnasium Hermeskeil erfolgreich, wir werden es intensiv weiterverfolgen.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start nach den Herbstferien.
Mario Düpre, Schulleiter